
ANTRAG EINER AUSLÄNDERNUMMER
FÜR STAATSANGEHÖRIGE DER EU-LÄNDER
Für den Antrag einer N.I.E.-Nummer muss man persönlich erscheinen und Folgendes mitbringen:
1. Personalausweis im Original.
2. Fotokopie des Ausweises auf einer A4-Seite, wobei Vorder- und Rückseite des Dokumentes auf der gleichen Seite der Fotokopie sein müssen. Auf dieser Fotokopie dürfen keine weiteren Dokumente zu sehen sein (siehe Beispiel).
3. Beglaubigungsgebühren in Höhe von 6,15 € pro Seite.
4. Ausgefülltes Formular (siehe Beispiel). Nur in klarer Blockschrift oder maschinell auszufüllen.
5. Nachweis der Gründe, warum die NIE-Nummer beantragt wird (z.B. Aufforderung des spanischen Amtes, Grundbucheinträge, Eigentumsurkunden, usw.)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fotokopien vom Antragsteller formgerecht mitgebracht werden müssen. Wir können leider keine Fotokopien machen.
Die Bearbeitungszeit einer N.I.E.-Nummer beträgt zur Zeit ca. 90 Tage, wobei diese Frist belastungsbedingt ohne Einfluss seitens der konsularischen Vertretungen sich ändern kann.
NIE - Antragsformular und Ausfüllhinweise